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   OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15   

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OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15 (https://dejure.org/2016,20360)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.07.2016 - 3 A 632/15 (https://dejure.org/2016,20360)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 3 A 632/15 (https://dejure.org/2016,20360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 Satz 2 SächsStrG § 51 Abs. 1 SächsStrG § 44 Abs. 2, 4 SächsStrG
    Straßenreinigungsgebühr; geschlossene Ortslage; Gartenbaubetrieb; landwirtschaftliche Nutzung; Vermehrungsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Zwar könne eine landwirtschaftliche Grundstücksnutzung innerhalb geschlossener Ortschaften eine Vorteilslage im straßenreinigungsgebührenrechtlichen Sinne nicht begründen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 5 A 459/09 -).

    Herrscht am fraglichen Standort der Eindruck vor, sich im freien Gelände zu befinden, ist keine geschlossene Ortslage anzunehmen (SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 41 m. w. N.).

    Dabei beruft sie sich auf das Urteil des 5. Senats vom 28. März 2007 (5 B 45/05), in dem u. a. ausgeführt wird, dass ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück nicht erschlossen i. S. des Straßenreinigungsrechts sei, weil der Straßenreinigung kein Vorteil bei der Bewirtschaftungsmöglichkeit der Fläche gegenübersteht.

  • OVG Sachsen, 21.06.2016 - 5 A 435/14

    Straßenreinigungsgebühr; geschlossene Ortslage; landwirtschaftliche Nutzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Dass der 5. Senat mit Beschlüssen vom 21. Juni 2016 - 5 A 435/14 und 5 A 436/14 - über die inhaltsgleichen Zulassungsanträge der Klägerin zu den Straßenreinigungsgebührenbescheiden aus den Jahren 2011 und 2012 entschieden hat, folgt aus dem Umstand, dass sich in jenen Verfahren die Unzuständigkeit des 5. Senats erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Eingang beim Oberverwaltungsgericht herausgestellt hat, so dass es bei der erfolgten Zuteilung verblieb (A I. Nr. 6 Satz 4 Geschäftsverteilungspläne 2015 und 2016).

    Hierzu hat der 5. Senat in dem sachlich inhaltsgleichen Zulassungsverfahren 5 A 435/14 - mit Beschluss vom 21. Juni 2016 Folgendes ausgeführt:.

    12 Zu diesem Vorbringen hat der 5. Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 5 A 435/14 - wie folgt ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 22.12.2011 - 5 A 459/09

    Straßenreinigungsgebühr, Vorteile der Reinigung, geschlossene Ortschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Zwar könne eine landwirtschaftliche Grundstücksnutzung innerhalb geschlossener Ortschaften eine Vorteilslage im straßenreinigungsgebührenrechtlichen Sinne nicht begründen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 5 A 459/09 -).

    Dieser muss sich lediglich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereiches gegenüber dem freien Gelände abgrenzen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 5 A 459/09 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt vor, wenn eine grundsätzliche, höchstrichterlich oder vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht nicht beantwortete Frage aufgeworfen wird, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u. a. Beschl. des Senats v. 22. Dezember 2011 - 5 A 459/09 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Bei einem solchen Ansatz ergibt sich die Feststellung des erforderlichen Bebauungszusammenhangs im Allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher oder gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. April 1981, BVerwGE 62, 143, 145 zu § 5 FStG).

    Dadurch ist zum Ausdruck gebracht worden, dass der Gesetzgeber die Verteilung der Straßenbaulast nicht so sehr bis in die letzten Einzelheiten "gerecht", sondern vor allem möglichst klar und eindeutig hat abgrenzen wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. April 1981, BVerwGE 62, 143, 146 zu § 5 FStG).

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Unabhängig davon hat der Senat die in seinem Urteil vom 28. März 2007 vertretene Auffassung zur Frage des Erschlossenseins von landwirtschaftlich genutzten Flächen i. S. des Straßenreinigungsrechts mit seinem Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 - (juris Rn. 62; nicht rechtskräftig) aufgegeben.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zu seinen Gunsten ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 A 197/07 -, juris Rn. 2 m. w. N., st. Rspr.; vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458, 1459).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Einer solchen Klärung bedarf es nicht, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 16. November 2004, NVwZ 2005, 449, 450; SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2013 - 5 A 87/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.10.2013 - 5 A 87/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Teilbeiträge, Schmutzwasserentsorgung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15
    Einer solchen Klärung bedarf es nicht, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 16. November 2004, NVwZ 2005, 449, 450; SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2013 - 5 A 87/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 194/16

    Anliegergrundstück; zusammenhängende Bebauung; Bebauungszusammenhang;

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris; OVG Sachsen, Urteil vom 1.7.2016 - 3 A 632/15 - Rn. 7 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Senatsurteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - Rn. 24 in juris und Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 8 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 193/16

    Festsetzung von Gebühren für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris; OVG Sachsen, Urteil vom 1.7.2016 - 3 A 632/15 - Rn. 7 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Senatsurteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - Rn. 24 in juris und Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 8 in juris).
  • VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17

    Straßenreinigungsgebühren

    Der hiernach im Straßenreinigungsrecht maßgebliche Begriff der geschlossenen Ortslage deckt sich nicht mit dem in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verwendeten Begriff "der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"(Vgl. so und zum Folgenden nur OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, m.w.N., juris).

    Dadurch ist zum Ausdruck gebracht worden, dass der Gesetzgeber die Verteilung der Straßenbaulast nicht so sehr bis in die letzten Einzelheiten "gerecht", sondern vor allem möglichst klar und eindeutig hat abgrenzen wollen(Vgl. zu den insoweit gleichlautenden Normen des SächsStrG nur OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2015 -9 LA 95/15-, juris m.w.N.).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung(BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist.

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.1981 - 4 C 41.77 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Urt. v. 1.7.2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 7; Thüringisches OVG, Urt. v. 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 -, juris Rn. 24), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.1.2017 - 9 LB 198/16 -, juris Rn. 35; Urt. v. 30.11.2009 - 9 LB 415/07 -, juris Rn. 24; zu allem: Nds. OVG, Urt. v. 29.10.2021 - 7 KN 21/20 -, juris Rn. 31 ff.) Maßgeblich für die Straßenreinigungsgebührenpflicht ist also, dass die Straße - und nicht das herangezogene Grundstück - innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2021 - 7 KN 21/20

    Klagefrist; Normenkontrollantrag; unzulässig; Unzulässigkeit; Verfristung;

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.1981 - 4 C 41.77 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 01.07.2016 - 3 A 632/15 -, juris; Thüringisches OVG, Urteil vom 04.06.2014 - 1 KO 1343/10 -, juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.01.2017 - 9 LB 198/16 -, juris; Urteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 107/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 78/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 111/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
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